Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?
Auf der Internetseite der Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf finden sie eine Suchfunktion, mit der Sie nach dem/der für sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in suchen können. Hier finden Sie auch die entsprechenden Kontaktinformationen zu den jeweiligen Ansprechpartnern (Link zur Suchfunktion).
Für die sogenannten freien Schornsteinfeger-Tätigkeiten ist der durchführende Schornsteinfeger-Betrieb frei wählbar.
Wie häufig muss meine Heizungsanlage/mein Kaminofen überprüft werden?
Die Häufigkeit der Überprüfungs- und Reinigungsarbeiten richtet sich nach der Art Ihres Wärmeerzeugers und dementsprechend nach den in der Anlage 1 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) genannten Überprüfungsintervallen. Die Fristen für die Durchführung dieser Tätigkeiten werden von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau festgelegt und Ihnen gegenüber als verbindliche Frist im Feuerstättenbescheid festgesetzt.
Unser Betrieb unterstützt Sie gerne bei der fristgerechten Durchführung sämtlicher Überprüfungs- und Kehrarbeiten in Ihrem Gebäude!
Relevante Gesetze & Verordnungen
Es handelt sich um externe Links zur Internetseite des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamtes für Justiz (www.gesetze-im-internet.de) sowie zur Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de).
Wichtige Institutionen & nützliche Adressen
Es handelt sich um externe Links, die sie auf die Internetseite der jeweiligen Institution weiterleiten.